Erstellt von Frank Brandenberg – Stand 18.05.2016
These 1: Das biblische Gebot „Du sollst nicht töten“ hat gesellschaftliche Bedeutung. Gegensätzliche Handlungen dürfen nur in äußersten Fällen von Notwehr oder Abwendung weitaus schrecklicherer Ereignisse in Erwägung gezogen werden und unterliegen dem Gewissen des Einzelnen, der sich dafür vor Gott zu verantworten hat. Im Falle der Tötung ungeborener Kinder zählen dazu nur die medizinisch notwendige Abwägung des Überlebens von Mutter oder Kind, die nur von den Betroffenen selbst entschieden werden kann. In allen anderen Fällen ist die Tötung eines Menschen verboten.
These 2: Das durch das Unrecht der Vergewaltigung gezeugte Kind hat ein Recht auf Leben und ist von Staats wegen zu schützen, da es ansonsten das zweite Opfer der Tat wäre. Sollte die Mutter zur Erziehung des Kindes nicht im Stande sein, hat der Staat die Fürsorge zu übernehmen.
These 3: Der Staat hat ein hohes Interesse an einer sich demografisch gesund entwickelnden Gesellschaft. Daher tritt er für die Übernahme aller Kosten ein, die die Erziehung und Ausbildung eines von der Mutter nach der Geburt nicht gewünschten Kindes erfordern.
These 4: Im Gegensatz dazu bleiben die leiblichen Eltern ggü. dem Staat und seinen Organen für alle Kosten verantwortlich, die durch die Pille danach oder durch Abtreibungen der Gesellschaft entstehen. Dazu gehören insbesondere die Folgen psychischer Erkrankungen der Frauen, die das Gesundheitswesen aktuell in hohem Maße belasten. Sofern Frauen die Abtreibungen gegen den Willen und Rat ihrer Männer vorgenommen haben, verbleibt die Kostenübernahmeverpflichtung allein bei den Frauen.
These 5: Eine Mutter die das in ihrem Leib entstehende Leben ablehnt ist mit Ausnahme der These 1 zur Geburt und Entbindung des Kindes verpflichtet. Danach sind alle Möglichkeiten der Pflegeelternschaft und Adoption so zu erleichtern und von Staats wegen zu fördern, dass jedem Kind eine liebevolle Erziehung durch Ersatzvater und – Mutter ermöglicht wird. Kinder ohne Ersatzeltern werden in die Obhut von Staat oder Kirche gegeben.
These 6: Abtreibungen (mit Ausnahme der unter These 1 genannten Option) sind Mord. Jeder daran beteiligte macht sich strafbar, Vater und Mutter, Ärzte, Klinikpersonal und Organisationen wie Pro Familia, auch wenn die Abtreibung im Ausland, illegal oder unprofessionell vorgenommen wurde.
These 7: Subventionen des Staates zur Tötung der Kinder einschließlich Fördermittel für Pro Familia und ähnlicher Organisationen werden zur Förderung des Lebens der ungeborenen Kinder eingesetzt (umgewandelt) einschließlich der Finanzierung von Organisationen, die das ungeborene Leben schützen.
These 8: Pro Familia und gleichgearteten Organisationen werden mit sofortiger Wirkung verboten, da sie unsägliches Leid über uns Land gebracht haben.
These 9: Mütter die Ihren Kindern das Leben schenken, auch wenn Sie danach nicht in der Lage sind, diese zu erziehen ist mit Achtung zu begegnen.
These 0,5: „Der größte Zerstörer des Friedens ist die Abtreibung“ Mutter Theresa